1. Al Tawhid

Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 2 AufenthG nach Jordanien für islamistischen Terroristen, der in Deutschland eine Zelle der Al Tawhid mit aufbaute und deren Mitglied blieb.
Die Foltergefahr kann nicht durch eine diplomatische Zusicherung Jordaniens ausgeräumt werden.
Der vollen Flüchtlingsanerkennung steht § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG entgegen (Gefahr für die Sicherheit des Landes; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2009 – 21 K 3263/07.A – zit. n. asyl.net).