1. Staatenlose Palästinenser

Flüchtlingsanerkennung für staatenlose Palästinenser aus dem Libanon, da ihnen politische und wirtschaftliche Rechte verwehrt werden.

Dies hat zu einer weitgehenden Verelendung geführt, gegenwärtig sind rund 90 % von der Unterstützung von UNRWA abhängig. Die Versorgung durch die UNRWA hat sich in letzter Zeit verschlechtert, sie kann palästinensischen Flüchtlingen keinen Schutz oder Beistand mehr bieten (VG Köln, Urt. v. 08.06.2021 – 20 K 8757/17.A – zit. n. Asykmagazin10-11/2021 S. 375).